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Gewährleistung
- Die THS gewährleistet, dass die Produkte frei von
Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt
6 Monate.
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt,
Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit
der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt
auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung,
Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff
sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen
ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/
oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen lösen
keine Gewährleistungsrechte aus.
- Der Käufer muss die Mängel unverzüglich,
spätesten jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des
Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel,
die bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist
nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte
nicht der Gewährleistung entsprechen, muss das defekte
Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit
Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins,
mit dem das Gerät geliefert wurde, an die Adresse der
THS zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert werden.
Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von
ihr unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten
zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch
den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten
treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die
Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich
auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten
Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung
der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen,
dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind,
durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen
verloren gehen können.
- Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist
fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachen des Vertrages
verlangen.
- Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für
Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder,
Typenräder, Toner- und andere Verschleißmaterialien.
- Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren
Käufer zu und sind nicht abtretbar.
- Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend
die Gewährleistung für Produkte und schließen
sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art
aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens
der THS vorliegt.
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